Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version vom: 3. September 2026
Planlass KLG
c/o FH Graubünden
Pulvermühlestrasse 57
7000 Chur
Mit der Registrierung beziehungsweise dem Kauf eines kostenpflichtigen Angebots akzeptieren die Nutzer*innen diese AGB.
2. Angebot von Planlass Planlass ist ein digitaler Eventcoach für Vereine, Organisationen und weitere Veranstalter:innen. Die Plattform erstellt anhand der eingegebenen Angaben unter anderem:
Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Zustimmung an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Bei einem vermuteten Missbrauch ist Planlass unverzüglich zu informieren.
Sie verpflichten sich insbesondere:
Da sich gesetzliche Vorgaben und kommunale Anforderungen ändern können, müssen die Nutzer*innen die Informationen bei den zuständigen Gemeinden, Kantonen und Behörden überprüfen.
Planlass garantiert nicht, dass die vorgeschlagenen Bewilligungen und Fristen für jeden Einzelfall vollständig und aktuell sind.
Die Nutzer*innen müssen automatisch erstellte Inhalte vor der Verwendung prüfen. Wichtige Entscheidungen dürfen nicht ausschliesslich auf Grundlage dieser Vorschläge getroffen werden.
Die Bezahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmittel, beispielsweise TWINT oder Kreditkarte.
Ein Event-Pass gilt für einen einzelnen Anlass. Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum.
Abonnements können bis spätestens [30 Tage] vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement um den beim Kauf angegebenen Zeitraum.
Die Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist müssen beim Kauf klar angezeigt werden.
Kann eine bezahlte Leistung aufgrund eines nachweisbaren technischen Fehlers von Planlass während längerer Zeit nicht genutzt werden, prüft Planlass eine anteilige Rückerstattung oder Verlängerung der Nutzungsdauer.
Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Vorübergehende Unterbrechungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle externer Dienstleister entstehen.
Planlass haftet ebenfalls nicht für Leistungen externer Partner, Behörden oder vermittelter Dienstleister:innen.
Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie weitere gesetzlich zwingende Haftung bleibt vorbehalten. Ein vollständiger Haftungsausschluss wäre nicht einfach beliebig möglich; das Schweizer Obligationenrecht setzt hierfür Grenzen.
Nutzer*innen dürfen personenbezogene Daten von Teammitgliedern oder Teilnehmenden nur eingeben, wenn sie dazu berechtigt sind.
Eine kommerzielle Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterveräusserung der Vorlagen ist ohne Zustimmung von Planlass nicht gestattet.
Für bereits bezahlte Leistungen gelten Änderungen nicht rückwirkend, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe vorliegen.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Planlass. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsument*innen, bleiben vorbehalten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform Planlass. Anbieterin ist:Planlass KLG
c/o FH Graubünden
Pulvermühlestrasse 57
7000 Chur
Mit der Registrierung beziehungsweise dem Kauf eines kostenpflichtigen Angebots akzeptieren die Nutzer*innen diese AGB.
2. Angebot von Planlass Planlass ist ein digitaler Eventcoach für Vereine, Organisationen und weitere Veranstalter:innen. Die Plattform erstellt anhand der eingegebenen Angaben unter anderem:
- Aufgaben- und Zeitpläne
- Budgetvorschläge
- Checklisten
- Erinnerungen
- Hinweise auf mögliche Bewilligungen
- Empfehlungen für die Eventorganisation
- Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot.
3. Benutzerkonto
Für bestimmte Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich. Nutzer*innen müssen bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben machen.Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Zustimmung an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Bei einem vermuteten Missbrauch ist Planlass unverzüglich zu informieren.
4. Verantwortung der Nutzer*innen
Die Nutzer*innen sind für die Planung, Bewilligung, Sicherheit und Durchführung ihres Events selbst verantwortlich.Sie verpflichten sich insbesondere:
- vollständige und korrekte Angaben zu machen
- vorgeschlagene Informationen selbst zu überprüfen
- notwendige Bewilligungen rechtzeitig einzuholen
- gesetzliche und behördliche Vorgaben einzuhalten
- die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten
- Fristen und Zuständigkeiten eigenständig zu kontrollieren
5. Hinweise zu Bewilligungen und Fristen
Die von Planlass bereitgestellten Informationen zu Bewilligungen, Gesetzen, Fristen und Behörden dienen als Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine behördliche Genehmigung dar.Da sich gesetzliche Vorgaben und kommunale Anforderungen ändern können, müssen die Nutzer*innen die Informationen bei den zuständigen Gemeinden, Kantonen und Behörden überprüfen.
Planlass garantiert nicht, dass die vorgeschlagenen Bewilligungen und Fristen für jeden Einzelfall vollständig und aktuell sind.
6. Automatisch erstellte Inhalte
Einzelne Pläne, Empfehlungen und Checklisten können automatisch oder mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden. Dadurch können fehlerhafte, unvollständige oder unpassende Vorschläge entstehen.Die Nutzer*innen müssen automatisch erstellte Inhalte vor der Verwendung prüfen. Wichtige Entscheidungen dürfen nicht ausschliesslich auf Grundlage dieser Vorschläge getroffen werden.
7. Preise und Bezahlung
Die aktuellen Preise werden vor Abschluss der Buchung auf der Website angezeigt. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken und inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.Die Bezahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmittel, beispielsweise TWINT oder Kreditkarte.
Ein Event-Pass gilt für einen einzelnen Anlass. Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum.
8. Laufzeit und Kündigung
Ein Event-Pass endet nach dem vereinbarten Nutzungszeitraum automatisch.Abonnements können bis spätestens [30 Tage] vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement um den beim Kauf angegebenen Zeitraum.
Die Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist müssen beim Kauf klar angezeigt werden.
9. Rückerstattung
Da Planlass digitale Leistungen bereitstellt, besteht nach der Aktivierung eines Event-Passes grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.Kann eine bezahlte Leistung aufgrund eines nachweisbaren technischen Fehlers von Planlass während längerer Zeit nicht genutzt werden, prüft Planlass eine anteilige Rückerstattung oder Verlängerung der Nutzungsdauer.
Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10. Verfügbarkeit
Planlass bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform. Eine ununterbrochene und fehlerfreie Nutzung kann jedoch nicht garantiert werden.Vorübergehende Unterbrechungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle externer Dienstleister entstehen.
11. Haftung
Planlass haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Nutzereingaben, nicht eingeholte Bewilligungen, verpasste Fristen oder die konkrete Durchführung eines Events entstehen.Planlass haftet ebenfalls nicht für Leistungen externer Partner, Behörden oder vermittelter Dienstleister:innen.
Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie weitere gesetzlich zwingende Haftung bleibt vorbehalten. Ein vollständiger Haftungsausschluss wäre nicht einfach beliebig möglich; das Schweizer Obligationenrecht setzt hierfür Grenzen.
12. Datenschutz
Planlass bearbeitet Personendaten gemäss dem geltenden Schweizer Datenschutzrecht. Einzelheiten zu erhobenen Daten, Verwendungszwecken, Speicherdauer und Rechten der betroffenen Personen werden in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt.Nutzer*innen dürfen personenbezogene Daten von Teammitgliedern oder Teilnehmenden nur eingeben, wenn sie dazu berechtigt sind.
13. Inhalte und Nutzungsrechte
Die Plattform, das Design, die Texte, Vorlagen und die Marke Planlass sind geschützt. Nutzer*innen dürfen die bereitgestellten Inhalte für ihre eigenen Veranstaltungen verwenden.Eine kommerzielle Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterveräusserung der Vorlagen ist ohne Zustimmung von Planlass nicht gestattet.
14. Änderungen der AGB
Planlass kann diese AGB anpassen, wenn sich das Angebot oder die rechtlichen Voraussetzungen ändern. Wesentliche Änderungen werden den Nutzer*innen rechtzeitig mitgeteilt.Für bereits bezahlte Leistungen gelten Änderungen nicht rückwirkend, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe vorliegen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Planlass. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsument*innen, bleiben vorbehalten.